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Die Konformitätserklärung/CE-Kennzeichnung ist die schriftliche Bestätigung am Ende einer Konformitätsbewertung, mit der der Hersteller für sein Produkt verbindlich erklärt, dass das Produkt die auf der Erklärung spezifizierten Eigenschaften | Die Konformitätserklärung/CE-Kennzeichnung ist die schriftliche Bestätigung am Ende einer Konformitätsbewertung, mit der der Hersteller für sein Produkt verbindlich erklärt, dass das Produkt die auf der Erklärung spezifizierten Eigenschaften aufweist. Voraussetzung für die CE-Kennzeichnung ist das Bestehen europäischen Produktnormen mit einem sogenannten Anhang ZA, in dem das anzuwendende Konformitätsnachweisverfahren angegeben wird. Anders als das [[Ü-Zeichen]] erklärt das CE-Zeichen aber nicht die Konformität mit einer Produktnorm und enthält keine Aussage zur Verwendbarkeit.<br /> | ||
Das Konformitätsnachweisverfahren kann aus den folgenden Elementen bestehen: | |||
* [[Erstprüfung]] des Bauprodukts durch den Hersteller bzw. durch eine Prüfstelle | * [[Erstprüfung]] des Bauprodukts durch den Hersteller bzw. durch eine Prüfstelle | ||
* Prüfungen durch den Hersteller oder eine Prüfstelle von im Werk entnommenen Proben nach festgelegtem Prüfplan | * Prüfungen durch den Hersteller oder eine Prüfstelle von im Werk entnommenen Proben nach festgelegtem Prüfplan |