Nachbehandlung

Beton nach DIN EN 206 bzw. DIN 1045-2 muss ausreichend dicht sein, um alle Anforderungen an die Dauerhaftigkeit (z.B. Carbonatisierung, Widerstand gegen chemische Angriffe) erfüllen zu können. Denn je geringer die Porosität und die Permeabilität, also je dichter der Zementstein, desto höher ist auch der Widerstand gegen äußere Einflüsse.
Deshalb ist eine früh einsetzende, ununterbrochene und ausreichend lange Nachbehandlung des Betons unerlässlich, damit er gerade in den oberflächennahen Bereichen die aufgrund seiner Zusammensetzung gewünschten Eigenschaften auch tatsächlich erreicht.
Ein wesentliches Ziel der Nachbehandlung ist es, das Austrocknen der Betonoberfläche in den ersten Tagen des Erhärtens zu verhindern, damit das zur Hydratation des Zements erforderliche Wasser auch dort zur Verfügung steht. Die Folgen zu frühen Wasserverlusts sind: geringere Festigkeit an der Oberfläche, Neigung zum Absanden, größeres Wasseraufnahmevermögen, verminderte Witterungsbeständigkeit, geringere Widerstandsfähigkeit gegen chemische Angriffe, Entstehung von Frühschwindrissen, erhöhte Gefahr späterer Schwindrissbildung.
DIN EN 13670/DIN 1045-3 fordert in Abschnitt 8.5 die Nachbehandlung des Betons während der ersten Tage der Hydratation, um das Frühschwinden gering zu halten, eine ausreichende Festigkeit und Dauerhaftigkeit der Betonrandzone sicherzustellen, den Beton vor schädlichen Witterungsbedingungen zu schützen, das Gefrieren zu verhindern und schädliche Erschütterungen, Stoß oder Beschädigung zu vermeiden.
Schutzmaßnahmen gegen vorzeitiges Austrocknen sind:

Kapillarporosität von Betonen bei unterschiedlicher Nachbehandlung in Abhängigkeit vom Wasserzementwert
Nachbehandlungsdauer nach DIN 1045-3 Tabellen 5 und 6

Literatur