Mindestzementgehalt

In den relevanten Normen vorgesehene Mindestmenge an Zement in einem Kubikmeter Beton (u. a. erforderlich, um den Korrosionsschutz der Bewehrung sicherzustellen).
Durch die vom Planer festzulegenden Expositionsklassen wird die Zusammensetzung des benötigten Betons in wesentlichen Zügen durch Vorgabe eines maximalen Wasserzementwerts und eines Mindestzementgehalts festgelegt.
Die Anrechnung bestimmter reaktiver Betonzusatzstoffe des Typs II auf den Mindestzementgehalt und Wasserzementwert ist möglich, wenn die Bedingungen nach DIN 1045-2, 5.2.5 eingehalten werden. So ist die Anrechenbarkeit von Flugasche nach DIN EN 450 beschränkt auf Betone, die mit den Zementarten

hergestellt werden.
Beim sogenannten k-Wert-Ansatz darf nur eine bestimmte Menge des Betonzusatzstoffs angerechnet werden. Maßgeblich ist bei Flugaschen ein k-Wert von 0,4 und bei Silicastaub von 1,0. Dann darf der Gehalt an Zement und der anrechenbaren Menge des Betonzusatzstoffs die angegebenen Mindestzementgehalte nicht unterschreiten.


Literatur