Bauaufsicht
Die Erstellung von größeren Bauwerken ist behördlicherseits genehmigungspflichtig. Je nach Zuständigkeitsbereich wird die Baugenehmigung von der Baubehörde (z. B.: Hochbauamt, Tiefbauamt, Autobahnamt) erteilt, die auch die Bauüberwachung durchführt.