Auslaugbarkeit

auch: Eluation
Der Schutz des Grundwassers genießt bei der Beurteilung der Umweltverträglichkeit von Bauvorhaben einen hohen Stellenwert. Das Wasserhaushaltsgesetz verlangt „Beeinträchtigungen auch im Hinblick auf den Wasserhaushalt der direkt von den Gewässern abhängenden Landökosysteme und Feuchtgebiete zu vermeiden und unvermeidbare, nicht nur geringfügige Beeinträchtigungen so weit wie möglich auszugleichen“. Dabei stehen auch Baustoffe, die unmittelbaren Kontakt mit dem Grundwasser haben, unter Beobachtung.
Zement und Beton haben sich in Bauteilen in Kontakt mit Boden, Grundwasser und Trinkwasser bewährt. Untersuchungen belegen, dass Spurenelemente oder kritische organische Substanzen nur in äußerst geringen Mengen vorhanden sind, die dem Eintrag aus den Rohstoffen entsprechen. Die Freisetzung dieser Spurenelemente während der Nutzung der Bauwerke ist aufgrund des großen Bindevermögens des Zementsteins und der Einkapselung in das feste und dichte Zementsteingefüge nur sehr gering und liegt häufig an der Nachweisgrenze der heute sehr präzisen Analysenmethoden.
Bei Bohrpfählen und Schlitzwänden ist unter (in wassergesättigten Boden) und unmittelbar über der Grundwasseroberfläche (in teilgesättigten Boden) eine Auslaugung möglich. Untersuchungen zeigen, dass auch aus Frischbeton nur unbedenklich geringfügige Mengen umweltrelevanter Stoffe eluiert werden.

Literatur