Arbeitsfugen
In Beton-, Stahlbeton- oder Spannbeton-Bauteilen entstehen Fugen, wenn frischer Beton gegen eine mehr oder weniger erhärtete Betonlage, also nicht frisch auf frisch eingebracht wird.
Solche Arbeitsfugen sind möglichst zu vermeiden. Beton- und Stahlbetonbauwerke können jedoch kaum in einem Arbeitsgang hergestellt werden. Dadurch entstehen zeitlich getrennte Betonierabschnitte. Bei Unterbrechungen des Betoniervorgangs von wenigen Stunden kann dem zuerst eingebrachten Beton ein Erstarrungsverzögerer zugegeben werden.
In den häufigsten Fällen werden Arbeitsfugen aus betrieblichen Gründen angeordnet, die sich aus der Organisation des Bauablaufs ergeben (Leistung der Geräte und Arbeitskräfte, Schalungstechnik). Sie können jedoch auch durch nicht vorherzusehende Störungen (Wetter, Maschinenschäden, Lieferverzögerungen von Baustoffen) verursacht sein.
In DIN 1045 Teil 3, Abschnitt 8.4 heißt es: „Die einzelnen Betonierabschnitte sind vor Beginn des Betonierens festzulegen. Arbeitsfugen sind so auszubilden, dass alle dort auftretenden Beanspruchungen aufgenommen werden können und ein ausreichender Verbund der Betonschichten sichergestellt ist.“
Fugen zwischen Fertigteilen und Ortbeton (Vergussbeton), Montagefugen z. B. zwischen Fertigteilen, zählen i. A. nicht zu den Arbeitsfugen; für sie gelten besondere Vorschriften.
Arbeitsfugen in WU-Bauwerken (Weiße Wanne)
Typische Arbeitsfugen bei wasserundurchlässigen Bauwerken aus Beton sind die waagerechte Fuge zwischen Bodenplatte
(Sohle) und aufgehenden Wänden, die senkrechte Fuge zwischen zwei benachbarten Wandabschnitten oder Fugen, die größere Sohlen oder Decken in kleinere Betonierabschnitte unterteilen. Die Ausbildung erfolgt als wasserundurchlässige Fuge.
Arbeitsfugen in Estrichflächen
Arbeitsfugen werden entweder als Pressfuge oder als Bewegungsfuge ausgeführt.