Übergreifungsstoß

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Stöße von Bewehrungsstäben können hergestellt werden durch Übergreifen von Stäben. Dabei werden die Zugkräfte über den Verbund Bewehrungsstab - Beton - Bewehrungsstab übertragen. Um eine vollständige Kraftübertragung sicherzustellen, sind dabei die Übergreifungslänge der Bewehrungsstäbe nach DIN EN 1992-1-1 Abs. 8.7.3 einzuhalten. Der Stoß von Stäben ist in der Regel versetzt anzuordnen und darf in der Regel nicht in hoch beanspruchten Bereichen liegen (z. B. plastische Gelenke).
Der Anteil der gestoßenen Zugstäbe in einer Bewehrungslage darf 100 % betragen, wenn die Anforderungen in DIN EN 1992-1-1 Abs. 8.7.2 (3) eingehalten werden.
Alle Druckstäbe sowie die Querbewehrung dürfen in einem Querschnitt gestoßen sein.
Durch spezielle Ausformung der Betonstabstahlenden (Winkelhaken, Schlaufe, normaler Haken) oder angeschweißte Querstäbe kann die Übergreifungslänge verkürzt werden.

Siehe auch