Pfähle aus Beton

Version vom 24. Juli 2015, 11:23 Uhr von Buechel (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Bei nicht tragfähigem Baugrund müssen die Kräfte aus Eigengewicht und Verkehrslast in tiefere, tragfähige Bodenschichten abgeleitet werden. Für diese Tiefgründungen wurde eine Vielzahl von Pfahlarten entwickelt. Je nach Arbeitsvorgang werden unterschieden:

  • Bohrpfähle: in einen im Baugrund gebohrten Hohlraum wird – gegebenenfalls nach Einsetzen eines Bewehrungskorbs - Beton eingebracht. Diese Ortbetonpfähle haben Durchmesser zwischen 0,3 m und 3,0 m.
  • Verdrängungspfähle: ein vorgefertigter Stahlbeton- oder Spannbetonpfahl wird eingerammt oder eingerüttelt oder eine unten geschlossene Hohlbohrschnecke wird in den Untergrund abgeteuft und anschließend der Beton eingebracht. In beiden Fällen wird der Boden verdrängt. Die Fertigteile müssen für die auftretenden Lastfälle beim Transport, Einbau und bei der Nutzung bemessen werden. Überschnittene Bohrpfahlwände können nicht hergestellt werden.
  • Verpresspfähle; zum Herstellen des erforderlichen Hohlraums wird eine Verrohrung im Bohr-, Ramm- oder Rüttelverfahren eingebracht. Unter gleichzeitigem Ziehen des Bohrrohrs wird Beton eingepresst oder ein Fertigpfahl eingebracht und durch Mörtelverpressung ein Verbund mit dem umgebenden Boden hergestellt (Verbundpfahl). Die Verpresspfähle haben Durchmesser von höchstens 0,3 m. Hauptsächlicher Vorzug der Verpresspfähle ist, dass sie unter sehr beengten Verhältnissen hergestellt werden können. So finden sie z.B. bei der Abfangung bestehender Gebäude Anwendung.

Literatur

  • Böhling, Eike; Giesbrecht, Peter: Bohrpfahlbeton. Verlag Bau+Technik, Düsseldorf 1998