Unbewehrte Wände

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Wände aus Beton, die keine Bewehrung enthalten oder deren Bewehrung nicht den Mindestanforderungen der DIN EN 1992-1-1 entspricht.
Auch bei unbewehrten Wänden muss die Ableitung von waagerechten Kräften der Deckenscheiben über die Wände sichergestellt sein.
Bei unbewehrte Wände müssen Maßnahmen zur Vermeidung von Schwindrissen ergriffen werden. In Höhe der Deckenscheiben ist dazu ein Ringanker vorzusehen.
Querschnittsschwächungen (z. B. Aussparungen oder Durchbrüche) führen bei unbewehrten Wänden oft zu Rissen, die von diesen Schwächungen ausgehen.
Eine vom Bundesverband der Deutschen Transportbetonindustrie in Auftrag gegebene Typenstatik ermöglicht es, die Beton eigene hohe Tragfähigkeit auch bei unbewehrten Keller-Außenwänden voll ausnutzen zu können.


Literatur

  • Schlanke Wände und große Deckenspannweiten im Wohnungsbau. In opusC 4/2012, S. 56-60