Beton, dessen Ansichtsflächen gestalterische Funktionen erfüllen und ein vorausbestimmtes Aussehen haben sollen. Eine Ansichtsfläche gilt als gestaltet, wenn im voraus vereinbarte Forderungen an ihre Beschaffenheit erfüllt und die gewünschte optische Wirkung erreicht werden.
Die Beurteilung von Sichtbetonflächen erfolgt anhand der vertraglichen Vereinbarungen sowie nach dem Merkblatt "Sichtbeton" des Deutschen Beton- und Bautechnik-Vereins und des Bundesverbandes der Deutschen Zementindustrie, sowie nach DIN 18331, DIN 18333 und DIN 18500. Zu den erfüllbaren Forderungen (geringe Toleranz) zählt jede Eigenschaft von Sichtbeton, die messbar und in den Normen beschrieben ist. Voraussetzungen dafür sind z. B.: gleichbleibende Betonzusammensetzung, geschlossenes Gefüge, sachgemäße Fugen- und Kantenausbildung, dichte, rüttelfeste und saubere Schalung, sachgemäße Nachbehandlung. Nur bedingt erfüllbar (wegen Einflüssen, z. B. aus Witterung, Umwelt oder schwankenden Materialeigenschaften) und mit größerer Toleranz zu beurteilen sind vor allem: Ansichtsflächen frei von schwächeren Flecken und Verunreinigungen, Vermeidung von Ausblühungen.

Literatur

Siehe auch