Chromatarmer Zement

Version vom 24. April 2015, 13:38 Uhr von Buechel (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Zemente und zementhaltige Produkte, die weniger als 2 ppm wasserlösliches Chromat enthalten, gelten als chromatarm. Die Verwendung dieser Produkte…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Zemente und zementhaltige Produkte, die weniger als 2 ppm wasserlösliches Chromat enthalten, gelten als chromatarm. Die Verwendung dieser Produkte kann das Auftreten allergischer Hautreaktionen, die auf Chromat zurückzuführen sind, verhindern.
Seit 2005 besteht europaweit ein Inverkehrbringungs- und Verwendungsverbot für Zemente und zementhaltige Zubereitungen, die einen wasserlöslichen Chromatgehalt von mehr als 2 ppm aufweisen. Ausnahmen gibt es nur für überwachte geschlossene und vollautomatische Prozesse, bei denen keine Gefahr von Hautkontakten besteht.
Liegt der Gehalt an wasserlöslichem Chromat im Zement über 2 ppm, ist ein geeigneter Chromatreduzierer einzusetzen. Dieser stellt sicher, dass das im Wasser gelöste Chromat in eine Form überführt wird, die keine allergischen Reaktionen hervorruft. Bewährte Chromatreduzierer sind Produkte auf Basis von Eisen(II)sulfat oder Zinn(II)sulfat.