Raumbeständigkeit
von Zement
Nach DIN EN 197-1 dürfen nur Zemente ausgeliefert werden, die raumbeständig sind; alle Zemente werden hierauf im Rahmen der werkseigenen Produktionskontrolle und Fremdüberwachung laufend überprüft. Die Raumbeständigkeit wird nach DIN EN 196-1 mit dem Ring von le Chatelier bestimmt.