Aufzeichnungen

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Bei genehmigungspflichtigen Arbeiten sind entsprechend ihrer Art und ihrem Umfang auf der Baustelle fortlaufend Aufzeichnungen über alle für die Güte und Standsicherheit der baulichen Anlage und ihrer Teile wichtigen Angaben in nachweisbarer Form, z. B. auf Vordrucken (Bautagebuch), vom Bauleiter oder seinem Vertreter zu machen. Die nachfolgend aufgeführten Aufzeichnungen zur Überwachung des Einbaus von Beton der Überwachungsklassen 2 und 3 müssen während der Bauzeit auf der Baustelle verfügbar sein und sind, ebenso wie die Lieferscheine, nach Abschluss der Arbeiten mindestens 5 Jahre aufzubewahren.
- Zeitpunkt und Dauer der einzelnen Betoniervorgänge,
- Lufttemperatur und Witterungsverhältnisse bei der Ausführung einzelner Betonierabschnitte oder Bauteile bis zum Ausschalen und Ausrüsten,
- Art und Dauer der Nachbehandlung,
- Frischbetontemperatur bei Lufttemperaturen unter +5 ˚C und über +30 ˚C,
- Namen der Lieferwerke und Nummern der Lieferscheine sowie der zugehörige Bauabschnitt oder das Bauteil, ein Verzeichnis (Liste) der gelieferten Betone mit den Angaben, welche die einschlägigen Normen und Regelwerke fordern,
- Ergebnisse der Frisch- und Festbetonprüfungen.
Nach Beendigung der Betonarbeiten sind die Ergebnisse aller Prüfungen an den Betonen der Überwachungsklassen 2 und 3 der bauüberwachenden Behörde und der Überwachungsstelle zu übergeben. Auf dieser Basis erstellt die anerkannte Überwachungsstelle einen Endbericht über die überwachte Baumaßnahme.

Literatur