Scheinfugen
Scheinfugen werden als geschnittene Fugenkerben in Quer- und Längsrichtung der Fahrbahndecke hergestellt. Die richtige Tiefe und die frühzeitige Herstellung der Kerben muss die Wirksamkeit der Scheinfugen gewährleisten, d.h., unter der Scheinfuge stellt sich der gewollte, provozierte Riss ein. Die eingesetzten Schneidgeräte müssen ein geradliniges und scharfkantiges Schneiden ermöglichen. Dazu werden Maschinen unterschiedlicher Größenordnung mit Diamantsägeblättern eingesetzt, wobei der Schneidschlamm während oder nach dem Arbeitsgang zu beseitigen ist.
Die zum Reißen der Querscheinfugen notwendigen Kerben an der Oberseite der Decke weisen eine Tiefe von mindestens 25 %, jedoch höchstens 30 % der Deckendicke auf. Sie gewährleisten somit eine noch ausreichende Rissverzahnung und vermeiden große Außermittigkeiten der Druckübertragung im Querschnitt.
Die zum Reißen der Längsscheinfugen notwendigen Kerben an der Oberseite der Decke müssen wegen der Anker bezogen auf die Deckendicke eine Tiefe von mindestens 40 % und von höchstens 45 % aufweisen. Dies ergibt bei einer 27 cm dicken Betondecke Kerbtiefen für die Querscheinfugen von 7 bis 8 cm und für die Längsscheinfugen von 11 bis 12 cm.
Literatur
- Ehrlich, Norbert / Hersel, Otmar: Straßenbau heute Heft 1: Betondecken. Verlag Bau+Technik, Düsseldorf 2010
- Zement-Merkblatt S1: Fahrbahndeckenbeton für Straßen
- Zement-Merkblatt S2: Der Bau von Betonfahrbahndecken auf Straßen