Verarbeitbarkeitszeit

Version vom 8. Februar 2023, 12:20 Uhr von Buechel (Diskussion | Beiträge) (→‎Literatur)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Gemäß DAfStb-Richtlinie für Beton mit verlängerter Verarbeitbarkeitszeit (Verzögerter Beton) ist die Verarbeitbarkeitszeit der Zeitraum, in dem der Beton mit den vorgesehenen Geräten auf der Baustelle verdichtbar ist. Die Verarbeitbarkeitszeit wird bei Baustellenbeton ab Herstellung, bei Transportbeton ab Übergabe auf der Baustelle gerechnet.
Während dieser Verarbeitbarkeitszeit muss der Frischbeton alle Verfahrensschritte von der Herstellung über Befördern, Verarbeiten und Nachbehandlung durchlaufen können, die notwendig sind, damit aus dem in Form gebrachten Baustoff während der Erhärtung das Bauteil mit den geplanten Gebrauchseigenschaften entsteht.
Die Verarbeitbarkeitszeit kann durch Zugabe von verzögernden Betonzusatzmitteln (Verzögerer) verlängert werden (Verzögerungszeit). Bei einer Verzögerungszeit von drei Stunden und mehr ist die DAfStb-Richtlinie für Beton mit verlängerter Verarbeitbarkeitszeit (Verzögerter Beton) anzuwenden. Dies hat Auswirkungen u. a. auf die Überwachungspflicht (ÜK 2 bei mehr als 12 Stunden Verarbeitbarkeitszeit).

Begriffe bei verzögertem Beton

Literatur