Verfahren zur Umschließung von Baugruben
Schlitzwände können als permanente Baugrubenumschließungen konstruktiv in die Konstruktion des entstehenden Bauwerks einbezogen werden.
Sie werden üblicherweise ausgeführt als:

Rückverankerte Schlitzwand bei der Baustelle Lehrter Bahnhof in Berlin

Schlitzwände werden entsprechend der Wandhöhe und der auf die Wände einwirkenden Beanspruchungen bemessen werden. Üblicherweise liegen die Wanddicken zwischen 0,40 m und 1,20 m. Das Verfahren wird häufig im Tunnelbau in Deckelbauweise eingesetzt.
Für die Herstellung der Ortbeton- und Fertigteilschlitzwände werden abschnittsweise oder kontinuierlich Schlitze im Baugrund hergestellt, die mit einer thixotropen Stützflüssigkeit – meist Bentonit – temporär gestützt werden. Im oberen Bereich dient eine Leitwand aus Spundbohlen oder Beton auf beiden Seiten des Schlitzes der Führung des Baggergreifers.
Bei Ortbetonschlitzwänden wird nach dem Aushub die vorgefertigte Bewehrung in den Schlitz eingeführt und der Beton eingebaut. Dabei wird die Stützflüssigkeit verdrängt, abgepumpt und gesammelt. Der Beton muss dabei so zusammengesetzt sein, dass er beim Einbringen nicht zum Entmischen neigt, ein gutes Zusammenhaltevermögen aufweist, leicht die Bewehrung umfließt und nach dem Erstarren wasserundurchlässig ist. Untersuchungsergebnisse zeigen, dass aus dem Frischbeton im Kontakt mit Erdreich und Grundwasser nur unbedenklich geringe Mengen umweltrelevanter Stoffe eluiert werden.
Bei Fertigteilschlitzwänden werden Betonfertigteile in den vorbereiteten Schlitz eingehoben.
Bei Einphasenschlitzwänden wird eine Suspension aus die Zement oder einem anderen Bindemittel, zusätzlichen Stoffen wie z. B. Bentonit, Hüttensand oder Flugasche, Füller, Sand und Zusatzmittel eingesetzt. Diese Suspension dient während des Aushubs des Schlitzes als Stützflüssigkeit und bildet erhärtet zusammen mit den Feinanteilen aus dem natürlichen Boden die endgültige Schlitzwand.

DIN EN 206 schreibt in Anhang D in Abhängigkeit vom gewählten Größtkorn Dmax der Gesteinskörnung Mindestzementgehalte für den Schlitzwandbeton vor. Anhang D listet auch die Arten der zu verwendenden Zemente. DIN EN 1538 "Ausführung von Arbeiten im Spezialtiefbau - Schlitzwände" empfiehlt aufgrund des positiven Einflusses auf die Verarbeitbarkeit, Hydratationswärmeentwicklung, Dauerhaftigkeit und Wasserabsondern die Verwendung von CEM II- oder CEM III-Zement bzw. - bei Verwendung von Portlandzement CEM I - den Ersatz von Zement durch Typ-II-Zusatzstoffe (z. B. Flugasche).

Bei Bedarf werden auch Schlitzwände einfach oder mehrfach mit Verpressankern horizontal gehalten.


Literatur