Gesteinskörnung 0 bis 4 mm nach DIN EN 12620 oder 0 bis 6,3 mm nach TL Gestein-StB, die durch Brechen oder Absieben von natürlichem oder künstlichem Gesteinsmaterial gewonnen wird. Mehrfaches Brechen der Natursteine führt zu gedrungenen Körnern, die gewaschen als "Edelbrechsand" angeboten werden.
Der Einsatz von Brechsand kleiner 2 mm aus der Aufbereitung von Baurestmassen als rezyklierte Gesteinskörnung in Beton nach DIN EN 206-1 und DIN 1045-2 ist wegen der damit verbundenen Verschlechterung der Frisch- und Festbetoneigenschaften nicht erlaubt.

Brechsand kann als Sekundärrohstoff in der Zementherstellung eingesetzt werden (vgl. DAfStb Heft 584 "Verbundforschungsvorhaben "Nachhaltig Bauen mit Beton"). Zurzeit wird intensiv daran geforscht, Brechsand als Hauptbestandteil so genannter R-Zemente einzusetzen. Allerdings ist werden feine rezyklierte Gesteinskörnungen, also Brechsande, in der derzeitigen EN 197-1 nicht als zulässige Hauptbestandteile geführt werden. Solche R-Zemente bedürften also zu ihrer Verwendung in Beton nach DIN EN 206-1/DIN 1045-2 zunächst einer Zulassung.

Literatur

  • Müller, Christoph; Severins, Katrin; Spanka, Gerhard: Brechsand als Zementhauptbestandteil - Leitlinien künftiger Anwendung im Zement und Beton. In: beton 9/2020