Imprägnierung

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Schutzmaßnahme für saugfähige Oberflächen, deren Wirkung auf dem Eindringen einer dünnflüssigen Substanz in die äußeren Porenräume des Untergrunds beruht. Man unterscheidet nicht filmbildende und filmbildende (s < 0,05 mm) sowie hydrophobierende und verfestigende Imprägnierung. Letztere sind nur mit Hilfe von Acrylharzlösungen oder verdünnten Epoxidharzsystemen herzustellen, nicht aber mit Silikonprodukten.

Zusammensetzung von Imprägnierungsmitteln, Lasuren, Anstrich- und Beschichtungsstoffen (Anhaltspunkte)

Straßenbau
Eine Anwendung der Imprägnierung ergibt sich im Straßenbau, wenn die Fahrbahndecken-Oberfläche in besonderen Fällen imprägniert werden soll. Dann ist das „Merkblatt für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächen aus Beton“ (M BEB) der FGSV, Anhang 1 „Imprägnieren“ zu beachten. Die dort behandelten Imprägnierflüssigkeiten sind Leinöl-Produkte sowie mit Lösungsmitteln verdünnte Epoxidharz-Härtergemische, Polyurethanharz-Systeme und Alkyl-Alkoxy-Silan-Produkte. Die Imprägnierflüssigkeiten müssen so dünnflüssig sein, dass sie in den Beton eindringen. Sie dürfen keine mineralischen Füllstoffe enthalten und sollen rasch trocknen und aushärten. Die Imprägnierung bewirkt eine zeitlich begrenzte Verringerung der kapillaren Wasseraufnahme. Dies verbessert den Frost-Widerstand und behindert die Aufnahme von in Wasser gelösten Stoffen, wie z.B. Chloriden.

Instandhaltung/Instandsetzung
Außenbauteile aus Stahlbeton sind erheblichen Beanspruchungen aus Witterung (Schlagregen, Frost) ausgesetzt, denen sie dauerhaft widerstehen müssen. Mit dem Regen in den Beton eindringende Sulfate können einen treibenden Angriff auf den Beton bewirken. Im Spritzwasserbereich von Straßen mit Tausalzeinsatz im Winter können Chloride in die Bauteiloberfläche eindringen und eine Bewehrungskorrosion auslösen.
DIN EN 1504-9: "Produkte und Systeme für den Schutz und die Instandsetzung von Betontragwerken - Definitionen, Anforderungen, Qualitätsüberwachung und Beurteilung der Konformität - Teil 9: Allgemeine Grundsätze für die Anwendung von Produkten und Systemen" enthält verschiedene Schutzprinzipien für Betontragwerke auf Basis einer hydrophobierenden Imprägnierung.
Für den Schutz von Betonbauteilen, die z. B. Chloriden oder Sulfaten ausgesetzt sind und bei denen die Qualität der Betondeckung nicht ausreicht, wird als Methode 1.1 empfohlen, dass Eindringen dieser Stoffe durch eine Hydrophobierung der Betonoberfläche zu verhindern.
Sind im Beton bereits feuchteabhängige Zerstörungsprozesse im Gang wie z. B. bei Alkali-Silika-Reaktion (AKR), verweist DIN EN 1504-9 auf das Schutzprinzip 2 mit einer Regulierung des Wasserhaushalts im Beton durch Hydrophobierung hin. Durch das Unterbinden der Wasserzufuhr werden auch die Zerstörungsprozesse gestoppt.

Graffitischutz
Die Bekämpfung von Graffiti ist in deutschen Städten zu einer wichtigen Aufgabe geworden. Die Graffitiprophylaxe umfasst Maßnahmen, mit denen Baustoffoberflächen bereits vor einer Verunreinigung mit Graffiti abweisenden Eigenschaften versehen werden. Anti-Graffiti-Systeme (AGS) verhindern die Penetration der Farbmittel in den Porenbereich und ermöglichen mit einer auf das System abgestimmten Reinigungstechnologie eine restlose Entfernung der Farbaufträge. Diese Systeme sollen zudem die wesentlichen Eigenschaften der Baustoffoberflächen wie Struktur, Farbe und Rauigkeit erhalten. Neben trennschichtbildenden Systemen finden bevorzugt Baustoffimprägnierungen Anwendung.
Hier werden zunächst die oberflächennahen Porenbereiche wie bei einer Hydrophobierung imprägniert, jedoch sind die hier eingesetzten Produkte im Gegensatz zu üblichen wasserabweisenden (hydrophoben) Imprägnierungen abweisend gegen bestimmte organische Öle und Fette (oleophob). Dies reduziert die Benetzbarkeit der Baustoffoberfläche gegenüber den Farbmitteln und verhindert ihr Eindringen. Bei den Systemen wird je nach Häufigkeit der möglichen Reinigungszyklen zwischen semipermanenten oder permanenten Systemen unterschieden.

Literatur