Nach DIN EN 12620 der Anteil einer Korngruppe, der beim Siebversuch auf dem entsprechenden oberen Prüfsieb liegenbleibt.
Bei feinen Gesteinskörnungen muss für den Überkornanteil (> D) ein Grenzwert von 15 % eingehalten werden. Dabei müssen die Überkornanteile zu mindestens 95 % durch das Prüfsieb mit dem 1,4-fachen und zu 100 % durch das Prüfsieb mit dem zweifachen Durchmesser des Nenngrößtkorns der jeweiligen Korngruppe hindurchgehen. DIN EN 12620 enthält für grobe Gesteinskörnung differenziertere Grenzwerte für den Überkornanteil.

Darstellung von Korngruppen mit und ohne Überkorn und Unterkorn

Literatur

Siehe auch