Dauerhaftigkeit
Dauerhaftigkeit bedeutet, dass die verlangten Gebrauchseigenschaften während einer festgelegten Zeitdauer (Nutzungsdauer, Lebensdauer) unter den planmäßigen Beanspruchungen und unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit (angemessene Herstellungs- und Instandhaltungskosten) erhalten bleiben.
In der Praxis und im Regelwerk wird mit „Dauerhaftigkeit“ ein ausreichender Widerstand des Baustoffs gegenüber Umwelteinwirkungen bezeichnet. Beton ist bei einer auf den Verwendungszweck abgestimmten Auswahl und Zusammensetzung der Ausgangsstoffe, bei sachgerechter Herstellung und bei entsprechender Nachbehandlung unter den üblichen Umweltbedingungen ein dauerhafter Baustoff, der keines zusätzlichen Schutzes bedarf.
Maßgebende Eigenschaften für die Dauerhaftigkeit von Beton sind:
- Widerstand gegen chemische Angriffe
- Frost- und Frost-Tausalz-Widerstand
- Passiver Korrosionsschutz der Bewehrung
- Widerstand gegen das Eindringen von Chloriden
Die Porosität und die Porengrößenverteilung im Beton sind ausschlaggebend für den Widerstand gegen das Eindringen schädigender Gase und Flüssigkeiten.