Wasserundurchlässigkeit wird dort benötigt, wo Betonbauteile längere Zeit einseitig dem Wasser ausgesetzt sind (z. B. Wasserbehälter, Schleusen, Schwimmbecken oder Rohrleitungen).
Wasserundurchlässig sind Stoffe/Bauteile, in die drückendes Wasser nur bis zu einer gewissen Tiefe eindringt, jedoch nicht hindurchtritt. Dagegen bezeichnet man Stoffe/Bauteile als wasserdicht, wenn kein Wasser eindringt.
Es besteht eine enger Zusammenhang zwischen Kapillarporosität, Wasserzementwert, Hydratationsgrad und der Permeabilität des Betons. Es zeigt sich, dass bei einer Kapillarporosität über 20 % die Permeabilität des Betons drastisch ansteigt.
Im Sinne der DAfStb-Richtlinie „Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton (WU-Richtlinie)“ ist die Wasserundurchlässigkeit eines Bauteils erreicht, wenn die Anforderungen an die Begrenzung/Verhinderung des Wasserdurchtritts durch den Beton, durch Fugen, Arbeitsfugen und Sollrissquerschnitte, durch Einbauteile (Durchdringungen) und Risse erfüllt werden. Hier wird eine ganzheitliche Betrachtung des Bauwerks angestrebt und im Weiteren auf die Planungsverantwortung für die einzelnen Bereiche hingewiesen. Die Verwendung von Wasserundurchlässigem Beton ist dabei nur eine der Voraussetzungen.

Wasserdurchlässigkeit von Zementstein in Abhängigkeit von der Kapillarporösität und vom Wasserzementwert (nach T.C. Powers)

Literatur