Sicherheitsbeiwert
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Früher waren in DIN 1045 für die durch Biegung mit Längskraft beanspruchten Bauteile aus Stahlbeton Sicherheitsbeiwerte festgelegt, deren Größe von der Dehnungsverteilung kurz vor der Bruchlast abhängt.
Bei einem durch Risse und Durchbiegungen "angekündigten Bruch" begnügte man sich mit einem Sicherheitsbeiwert von 1,75. Bei einem Versagen ohne Vorankündigung mussten bei der Bemessung die Schnittkräfte mit einem Sicherheitsbeiwert von 2,1 angesetzt werden.
Mit der Einführung des EC 2 wird mit Teilsicherheitsbeiwerten auf der Einwirkungsseite und auf der Widerstandsseite gearbeitet.