Sperrfrist
im Straßenbau
Zeitraum nach der Herstellung von Fahrbahndecken aus Beton bzw. Industrieböden bis zur ersten Benutzung durch den Verkehr.
im Straßenbau
Zeitraum nach der Herstellung von Fahrbahndecken aus Beton bzw. Industrieböden bis zur ersten Benutzung durch den Verkehr.