Trittschallschutz
Trittschall wird in DIN 4109-1 definiert als Schall, der beim Begehen und bei ähnlicher Anregung einer Decke oder Treppe als Körperschall entsteht (Bild). Hierbei wird die Geschossdecke bzw. Treppe in Biegeschwingungen versetzt. Körperschall (sich in festen Körpern ausbreitender Schall) strahlt nicht nur in den darunter liegenden Raum ab, sondern wird durch die Decke und die angrenzenden (flankierenden) Bauteile weitergeleitet. Die dort auftretenden Biegeschwingungen versetzen die Luftteilchen in benachbarten Räumen in Schwingung und werden damit als Luftschall hörbar.
Der Widerstand, den eine Decke dieser Übertragung entgegenstellt, heißt Trittschallschutz.
Literatur
InformationsZentrum Beton GmbH: Planungsatlas für den Hochbau. https://planungsatlas-hochbau.de/