Wasserundurchlässiger Beton
Beton mit hohem Wassereindringwiderstand
Die Verwendung von Wasserundurchlässigem Beton ist (nur) eine Voraussetzung dafür, die Wasserundurchlässigkeit eines Betonbauteils zu erreichen.
Bei der Forderung nach Wasserundurchlässigkeit von Beton handelt es sich darum, dass der Durchtritt flüssigen Wassers verhindert wird und dass die dem Wasser abgewandte Betonoberfläche keinen Wasseraustritt und keine feuchten Flecken zeigt. Die Wasserundurchlässigkeit eines Betons wird definiert über die Wassereindringtiefe. Sie muss vertraglich vereinbart werden. In früheren Normen galt ein Beton mit einer maximalen Wassereindringtiefe von 50 mm als wasserundurchlässig. Die Prüfung der Wassereindringtiefe erfolgt nach DIN EN 12390-8 an drei Probekörpern.
Ein wasserundurchlässiger Beton muss sachgemäß hergestellt, entmischungsfrei gefördert und eingebracht, vollständig verdichtet und sorgfältig nachbehandelt werden.
DIN 1045-2 legt Grenzwerte für die Zusammensetzung eines wasserundurchlässigen Beton fest. Die Begrenzung des Wasserzementwerts ist besonders zu beachten. Die Wasserundurchlässigkeit des Zementsteins bestimmt, wenn übliche normale Gesteinskörnung verwendet wird, die Wasserundurchlässigkeit des Betons. Die Wasserundurchlässigkeit des Zementsteins ist abhängig von der Größe des Kapillarporenraums. Bis zu einem Kapillarporenraum von etwa 20 Vol.-% sind die Kapillarporen untereinander nicht verbunden, so dass die Wasserdurchlässigkeit praktisch gleich Null ist. Das ist bei vollständiger Hydratation bis zu einem Wasserzementwert von etwa 0,50 der Fall. Ab einem Wasserzementwert gleich größer 0,70 bleibt Zementstein auch nach vollständiger Hydratation wasserdurchlässig.