Sichtbeton

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Sichtbeton des Berufsschulzentrums Bitterfeld

Beton, dessen Ansichtsflächen gestalterische Funktionen erfüllen und ein vorausbestimmtes Aussehen haben sollen. Eine Ansichtsfläche gilt als gestaltet, wenn im Voraus vereinbarte Forderungen an ihre Beschaffenheit erfüllt und die gewünschte optische Wirkung erreicht werden.

Die Beurteilung von Sichtbetonflächen erfolgt anhand

  • der vertraglichen Vereinbarungen sowie
  • nach dem Merkblatt "Sichtbeton" des Deutschen Beton- und Bautechnik-Vereins (DBV) und des Vereins Deutscher Zementwerke (VDZ) sowie
  • für Betonwerkstein nach DIN V 18500.

Zu den erfüllbaren Forderungen zählt jede Eigenschaft von Sichtbeton, die messbar und in den Normen beschrieben ist. Voraussetzungen dafür sind z. B.: gleichbleibende Betonzusammensetzung, geschlossenes Gefüge, sachgemäße Fugen- und Kantenausbildung, dichte, rüttelfeste und saubere Schalung, sachgemäße Nachbehandlung. Nur bedingt erfüllbar (wegen Einflüssen z. B. aus Witterung, Umwelt oder schwankenden Materialeigenschaften) und mit größerer Toleranz zu beurteilen sind vor allem: Ansichtsflächen frei von schwächeren Flecken und Verunreinigungen, Vermeidung von Ausblühungen.
Das DBV/VDZ-Merkblatt Sichtbeton präzisiert die Anforderungen an Sichtbeton durch die Definition von vier Sichtbetonklassen, die zwei Grundkategorien zugeordnet werden können:

Die Beurteilungskriterien, Planungs- und Ausführungsbedingungen werden im Merkblatt entsprechend dieser Zuordnung definiert. Die Ausführungen sind für ein Projekt maßgeblich, für das die Anwendung des DBV/VDZ-Merkblatts Sichtbeton vertraglich vereinbart wurde.

Die Gestaltung sichtbaren Betonflächen kann auf verschiedene Arten erfolgen:

  1. Gestaltung durch die Schalung
    1. Brettschalung
    2. Glatte Schalung
    3. Matrizen / Matrizenschalungen
    4. Filtervliese
    5. OSB-Platten (Grobspanplatten, engl.: Oriented Strand Board)
  2. Oberflächenbearbeitung
    1. Waschbetonflächen (Auswaschen, Feinwaschen)
    2. Fotobeton
    3. Gesäuerte Oberflächen (Absäuern)
    4. Strahlen mit festen Strahlmitteln
    5. Flammstrahlen
    6. Steinmetzmäßige Bearbeitungen
      1. Stocken
      2. Spitzen
      3. Bossieren
      4. Kröneln
      5. Scharrieren
      6. Schleifen
      7. Feinschleifen
      8. Polieren
    7. Spalten
    8. Sägen
  3. Farbliche Gestaltung

Die Wirkung der Gestaltung kann an Flächen erprobt werden. Das DBV/VDZ-Merkblatt Sichtbeton ersetzt den Begriff "Musterfläche" durch die Begriffe "Erprobungsfläche" und "Referenzfläche". An Erprobungsflächen kann der Ausführende Versuch vornehmen, um das zielführende Verfahren zu finden. Referenzflächen dagegen sollen das geforderte Aussehen als verbindliche vertragliche Referenz definieren und werden aus geeigneten Erprobungsflächen ausgewählt.

Siehe auch

Literatur