Übergreifungsstoß
Stöße von Bewehrungsstäben können hergestellt werden durch Übergreifen von Stäben, wobei die Übergreifungslänge nach DIN EN 1992-1-1 einzuhalten ist. Der Anteil der gestoßenen Stäbe in einem Bauteilquerschnitt darf bei Rippenstahl 100 %, bei glatten oder profilierten Stählen höchstens 33 % des Querschnitts der jeweiligen Bewehrungslage betragen.