Wasserundurchlässigkeit
Im Sinne der DAfStb-Richtlinie „Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton (WU-Richtlinie)“ ist die Wasserundurchlässigkeit eines Bauteils erreicht, wenn die Anforderungen an die Begrenzung/Verhinderung des Wasserdurchtritts durch den Beton, durch Fugen, Arbeitsfugen und Sollrissquerschnitte, durch Einbauteile (Durchdringungen) und Risse erfüllt werden. Hier wird eine ganzheitliche Betrachtung des Bauwerks angestrebt und im Weiteren auf die Planungsverantwortung für die einzelnen Bereiche hingewiesen. Wasserundurchlässiger Beton ist dabei nur ein der Voraussetzungen.