Deckenscheiben
Sie dienen zur waagerechten Aussteifung baulicher Anlagen. Gemäß DIN 1045 sind bei Geschossbauten, sofern für die Weiterleitung der auftretenden Horizontalkräfte keine anderen Maßnahmen getroffen werden, die Decken als Scheiben auszubilden. Die Scheibenwirkung durch kraftschlüssiges Verbinden der Deckenelemente, je nach Deckenart z. B. durch Fugenverguss mit Zusatzbewehrung, stahlbaumäßige Verbindungen (Verschweißung, Verschraubung) oder Aufbeton mit Querbewehrung.