Umweltproduktdeklaration

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Umweltproduktdeklarationen (Environmental Product Declarations, EPD) quantifizieren systematisch die Umweltwirkungen eines Produkts.
Die Umweltwirkungen eines Produkts werden im Normalfall über eine Ökobilanzierung entsprechend den Normen DIN EN ISO 14040 und DIN EN ISO 14044 ermittelt. Dabei werden die potenziellen Umweltwirkungen aller Stoffströme, die mit einem Produkt von der Rohstoffgewinnung bis zur Entsorgung verknüpft sind, systematisch erfasst. Umweltproduktdeklarationen werden in der Regel in Übereinstimmung mit den Anforderungen der DIN EN 15804 „Nachhaltigkeit von Bauwerken – Umweltdeklarationen für Produkte – Grundregeln für die Produktkategorie Bauprodukte“ und sogenannten Produktkategorieregeln (Product Category Rules – PCR) erarbeitet. Dabei wird die Zuverlässigkeit der Ökobilanzdaten über eine unabhängige Verifizierung sichergestellt.
Umweltproduktdeklarationen können zur Nachhaltigkeitszertifizierung von Gebäuden herangezogen werden. Der Bundesverband der Deutschen Transportbetonindustrie e.V. (BTB) und die Forschungsvereinigung der deutschen Beton- und Fertigteilindustrie e.V. unter Federführung der Fachvereinigung Deutscher Betonfertigteilbau e.V. (FDB) hatten dem Forschungsinstitut der Zementindustrie (Verein Deutscher Zementwerke e.V.) den Auftrag erteilt, Ökobilanzen für Betone sechs üblicher Druckfestigkeitsklassen zu erarbeiten. Nach der Fertigstellung wurden die Ökobilanzen beim Institut Bauen und Umwelt e.V. (IBU) eingereicht, verifiziert und liegen als Umweltproduktdeklarationen vor.

Siehe auch

CSC-Zertifizierung

Literatur

Umweltproduktdeklarationen für Beton und Zement