Schwerverkehr
Als Schwerverkehrversteht man bei der Bemessung von Verkehrsflächen Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t.
Als Schwerverkehrversteht man bei der Bemessung von Verkehrsflächen Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t.