Zementprüfungen
Zementprüfungen stellen im Rahmen der werkseigenen Produktionskontrolle und Fremdüberwachung der Zementwerke sicher, dass die in DIN 197-1 geforderten Zusammensetzungen und Eigenschaften der Zemente eingehalten werden.
In der DIN EN 196 werden u. a. Prüfverfahren für folgende Eigenschaften bzw. Anforderungen beschrieben:
- Zusammensetzung,
- Mahlfeinheit
- Erstarrungszeiten
- Raumbeständigkeit
- Schüttdichte
- Reindichte
- Druckfestigkeit von Zementmörtelprismen
- Biegezugfestigkeit von Zementmörtelprismen
Zementprüfungen durch den Zementverarbeiter sind nicht erforderlich. Zur Wahrung etwaiger Gewährleistungsansprüche sind Rückstellproben zu nehmen, beweiskräftig zu verschließen und in luftdicht verschlossenen Behältern aufzubewahren.