Arbeitsgerüste
Arbeitsgerüste und Schutzgerüste dienen der sicheren Ausführung von Arbeiten an hohen Bauteilen. Ab 2 m Höhe sind Arbeitsgerüste mit dreiteiligem Seitenschutz und geeignetem Leiteraufstieg erforderlich. Die Gerüste sind so zu bemessen, dass die auftretenden Lasten sicher in den Baugrund abgeleitet werden. Besonderer Wert ist auf ausreichende Verstrebung und sichere Verankerung zu legen. Die genauen Anforderungen sind in DIN 4420 geregelt.