Zementanspruch
Betone mit bestimmten Anforderungen an die Druckfestigkeit erfordern einen Zement- und Wassergehalt in einem bestimmten Verhältnis zueinander (Wasserzementwert). Ändert sich z. B. die Sieblinie der Gesteinskörnung oder die erforderliche Konsistenz der Betonmischung, so ändert sich dadurch der Leimanspruch, d.h. bei gleichbleibendem Wasserzementwert auch der Zementanspruch.