Die Übereinstimmungserklärung und die Erklärung, dass ein Übereinstimmungszertifikat erteilt ist, hat der Hersteller durch Kennzeichnung der Bauprodukte mit dem Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen) abzugeben.
Übereinstimmungszeichen des Bund Güteschutz Beton- und Stahlbetonfertigteile e.V.