Ausschalfristen

Version vom 8. Februar 2023, 12:21 Uhr von Buechel (Diskussion | Beiträge) (→‎Literatur)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Notwendige Zeitspannen zwischen dem Betonieren und dem Entfernen der Schalung (Ausschalen) gemessen in Tagen. Das DBV-Merkblatt "Betonschalungen und Ausschalfristen" gibt Anhaltswerte.

Anhaltswerte für Ausschalfristen in Tagen für Balken und Platten (bis 6 m Spannweite und bei max. 70 % Lastausnutzung) – nach DBV-Merkblatt Betonschalungen und Ausschalfristen

Ein Bauteil darf erst dann ausgerüstet oder ausgeschalt werden, wenn der Beton ausreichend erhärtet ist, bei Frost nicht etwa nur hartgefroren ist, und wenn der Bauleiter des Unternehmens das Ausrüsten oder Ausschalen angeordnet hat. Der Bauleiter darf das Ausrüsten oder Ausschalen nur anordnen, wenn er sich von der ausreichenden Festigkeit des Betons überzeugt hat.

Literatur