Stützen: Unterschied zwischen den Versionen
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Stützen sind gemäß Definition Bauteile, deren Querschnittsbreite nicht mehr als das vierfache seiner Querschnittshöhe und deren Gesamtlänge mindestens das dreifache ihrer Querschnittshöhe beträgt. Sind diese Bedingungen nicht erfüllt, wird ein Bauteil im Sinne der DIN EN 1992-1-1 als Wand bezeichnet.<br /> | |||
Stützen haben in der Baukunst eine besondere Bedeutung. Als lastabtragende Elemente ermöglichen sie weite offene Räume und erfuhren schon immer als raumgestaltende Elemente die besondere Beachtung der Architekten und Baumeister.<br> | Stützen haben in der Baukunst eine besondere Bedeutung. Als lastabtragende Elemente ermöglichen sie weite offene Räume und erfuhren schon immer als raumgestaltende Elemente die besondere Beachtung der Architekten und Baumeister.<br> | ||
In der Konstruktion dienen Stützen im Nichtwohnungsbau in erster Linie der Abtragung von Vertikallasten, können aber durch Einspannung in die Fundamente oder über Zweigelenkrahmen auch zur Aussteifung eines Bauwerks, d.h. z.B. zur Abtragung von Horizontallasten aus Wind oder auch Kranbetrieb, herangezogen werden. | In der Konstruktion dienen Stützen im Nichtwohnungsbau in erster Linie der Abtragung von Vertikallasten, können aber durch Einspannung in die Fundamente oder über Zweigelenkrahmen auch zur Aussteifung eines Bauwerks, d.h. z.B. zur Abtragung von Horizontallasten aus Wind oder auch Kranbetrieb, herangezogen werden. |
Aktuelle Version vom 7. März 2016, 10:23 Uhr
Stützen sind gemäß Definition Bauteile, deren Querschnittsbreite nicht mehr als das vierfache seiner Querschnittshöhe und deren Gesamtlänge mindestens das dreifache ihrer Querschnittshöhe beträgt. Sind diese Bedingungen nicht erfüllt, wird ein Bauteil im Sinne der DIN EN 1992-1-1 als Wand bezeichnet.
Stützen haben in der Baukunst eine besondere Bedeutung. Als lastabtragende Elemente ermöglichen sie weite offene Räume und erfuhren schon immer als raumgestaltende Elemente die besondere Beachtung der Architekten und Baumeister.
In der Konstruktion dienen Stützen im Nichtwohnungsbau in erster Linie der Abtragung von Vertikallasten, können aber durch Einspannung in die Fundamente oder über Zweigelenkrahmen auch zur Aussteifung eines Bauwerks, d.h. z.B. zur Abtragung von Horizontallasten aus Wind oder auch Kranbetrieb, herangezogen werden.
Die Verwendung hochfester Betone erlaubt dabei die Herstellung sehr schlanker Stützen mit großen Stützenlängen. Damit sind mehrere Vorteile verbunden:
- bei Hochhäusern geringeres Eigengewicht der Konstruktion, das über die unteren Geschosse abgetragen werden muss,
- Raumgewinn durch kleine Stützenabmessungen,
- Befriedigung von ästhetischen Ansprüchen durch schlanke Stützen.
Besondere Vorteile der Stützen in Betonbauweise ergeben sich im baulichen Brandschutz.
Stützen können in Ortbetonbauweise oder als Fertigteilstützen mit oder ohne angeformtes Fundament hergestellt werden. Bei allen Bauweisen ist es von Vorteil, wenn möglichst viele Stützen die gleichen Abmessungen aufweisen.
Im Betonbau unterscheidet man Stützen mit Bügelbewehrung, umschnürten Beton und Stützen mit Formstahlbewehrung. Bei umschnürten Stützen gibt es nur vieleckige und runde Querschnitte.
Vor dem Betonieren von Stützen in Ortbetonbauweise muss die Schalung am unteren Ende gereinigt werden. Dazu wird ggf. am Stützenfuß ein Fenster in der Schalung vorgesehen, das erst kurz vor dem Betonieren geschlossen wird (Reinigungsöffnung). Der Einbau des Betons muss mittig geschehen. Zum Betonieren sind Fallrohre zu verwenden, um Entmischungen zu vermeiden. Die Form darf nicht zu schnell gefüllt werden. Das Verdichten des Betons erfolgt durch Rütteln. Beklopfen der Schalung genügt normalerweise nicht.