Zementanspruch: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 11. Februar 2016, 12:49 Uhr
Betone mit bestimmten Anforderungen an die Druckfestigkeit erfordern einen Zement- und Wassergehalt in einem bestimmten Verhältnis zueinander (Wasserzementwert). Ändert sich z. B. die Kornzusammensetzung des Korngemischs oder die Konsistenz der Betonmischung, so ändert sich dadurch der Wasser- oder Leimanspruch, d.h. bei gleichbleibendem Wasserzementwert auch der Zementanspruch.