Leimanspruch: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
K (Buechel verschob die Seite Zementleimanspruch nach Leimanspruch) |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
[[Mehlkorn]], Wasser, ggf. [[Betonzusatzmittel]] und [[Betonzusatzstoffe]] bilden im [[Frischbeton]] den Leim. Der Leimanspruch ist vor allem von der erforderlichen [[Konsistenz]] ([[Verarbeitbarkeit]]) des Betons abhängig . | |||
Besonders bei gebrochener [[Gesteinskörnung]], bei [[Ausfallkörnung]]en oder bei hohen [[Mehlkorngehalt|Mehlkorngehalten]] wird zur Bestimmung des Leimanspruchs die [[Zementleimdosierung]] angewendet. | |||
== Siehe auch == | == Siehe auch == | ||
*[[Zementanspruch]] | *[[Zementanspruch]] |
Version vom 11. Februar 2016, 12:44 Uhr
Mehlkorn, Wasser, ggf. Betonzusatzmittel und Betonzusatzstoffe bilden im Frischbeton den Leim. Der Leimanspruch ist vor allem von der erforderlichen Konsistenz (Verarbeitbarkeit) des Betons abhängig . Besonders bei gebrochener Gesteinskörnung, bei Ausfallkörnungen oder bei hohen Mehlkorngehalten wird zur Bestimmung des Leimanspruchs die Zementleimdosierung angewendet.