Werkseigene Produktionskontrolle: Unterschied zwischen den Versionen

Aus beton.wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:
Von allen Herstellern von [[Frischbeton]] muss eine werkseigene Produktionskontrolle (vorm. Eigenüberwachung) durchgeführt werden, die alle Maßnahmen umfassen muss, die für die Erzielung der Übereinstimmung (Konformität) des Betons mit den festgelegten Anforderungen erforderlich sind. Hierzu zählen u.a. Baustoffauswahl, Betonentwurf, Überwachung und Prüfung der Ausgangsstoffe, der Vorrichtungen für die Lagerung, der Wäge- und Messeinrichtungen, des [[Mischer]]s und der Steuerungsgeräte – z.B. zum Messen der [[Oberflächenfeuchte]] der [[Gesteinskörnung]]en – sowie der Eigenschaften des Frisch- und Festbetons. Die mit der werkseigenen Produktionskontrolle befasste Stelle muss von einem in Betontechnik und Betonherstellung erfahrenen Fachmann (z.B. [[Betoningenieur]]) geleitet werden.  
Von allen Herstellern von [[Frischbeton]] muss eine werkseigene Produktionskontrolle (vorm. Eigenüberwachung) durchgeführt werden, die alle Maßnahmen umfassen muss, die für die Erzielung der Übereinstimmung (Konformität) des Betons mit den festgelegten Anforderungen erforderlich sind. Hierzu zählen u.a. Baustoffauswahl, Betonentwurf, Überwachung und Prüfung der Ausgangsstoffe, der Vorrichtungen für die Lagerung, der Wäge- und Messeinrichtungen, des [[Mischer]]s und der Steuerungsgeräte – z.B. zum Messen der [[Oberflächenfeuchte]] der [[Gesteinskörnung]]en – sowie der Eigenschaften des Frisch- und Festbetons. Die mit der werkseigenen Produktionskontrolle befasste Stelle muss von einem in Betontechnik und Betonherstellung erfahrenen Fachmann (z.B. [[Betoningenieur]]) geleitet werden.  
== Siehe auch ==
== Siehe auch ==
*[[Übereinstimmungsbestätigung]]
*[[Übereinstimmungsnachweis]]


[[Category:Baustoffprüfung]]
[[Category:Baustoffprüfung]]

Version vom 11. Januar 2016, 17:50 Uhr

Von allen Herstellern von Frischbeton muss eine werkseigene Produktionskontrolle (vorm. Eigenüberwachung) durchgeführt werden, die alle Maßnahmen umfassen muss, die für die Erzielung der Übereinstimmung (Konformität) des Betons mit den festgelegten Anforderungen erforderlich sind. Hierzu zählen u.a. Baustoffauswahl, Betonentwurf, Überwachung und Prüfung der Ausgangsstoffe, der Vorrichtungen für die Lagerung, der Wäge- und Messeinrichtungen, des Mischers und der Steuerungsgeräte – z.B. zum Messen der Oberflächenfeuchte der Gesteinskörnungen – sowie der Eigenschaften des Frisch- und Festbetons. Die mit der werkseigenen Produktionskontrolle befasste Stelle muss von einem in Betontechnik und Betonherstellung erfahrenen Fachmann (z.B. Betoningenieur) geleitet werden.

Siehe auch