Wasserlagerung: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Datei:FeuchteFestigk.jpg|mini|gerahmt|Einfluss der Feuchtigkeit auf die Festigkeitsentwicklung (nach Walz)]]Lagerungsbedingung für [[Probekörper]] aus Beton oder Mörtel.<br>Die [[Probekörper]] sind nach DIN EN 12390-2 auf einem Lattenrost unter Wasser oder in ständig nass zu haltendem Sand oder Sägemehl bei Temperaturen von 20 °C zu lagern. Das Einhalten der Lagerungsbedingungen wird durch Verwendung einer Klimakiste mit selbsttätiger Temperaturregelung erleichtert.
[[Datei:FeuchteFestigk.jpg|mini|gerahmt|Einfluss der Feuchtigkeit auf die Festigkeitsentwicklung (nach Walz)]]Lagerungsbedingung für [[Probekörper]] aus Beton oder Mörtel.<br>Die [[Probekörper]] sind nach DIN EN 12390-2 auf einem Lattenrost unter Wasser oder in ständig nass zu haltendem Sand oder Sägemehl bei Temperaturen von 20 °C zu lagern. Das Einhalten der Lagerungsbedingungen wird durch Verwendung einer Klimakiste mit selbsttätiger Temperaturregelung erleichtert.<br />
Untersuchungen zeigen, dass die an Probekörpern, die 6 d unter Wasser und 49 d an der Luft bzw. 35 d unter Wasser und
21 d an der Luft lagerten, festgestellten Druckfestigkeiten keine signifikanten Unterschiede aufweisen. Demgemäß ist in DIN EN 12390-2 nun festgelegt, dass die Probekörper mindestens 6 d nach der Herstellung unter Wasser und mindestens 21 Tage vor
der Prüfung an der Luft zu lagern sind.
 
== Siehe auch ==
== Siehe auch ==
*[[Erstprüfung]]
*[[Erstprüfung]]

Version vom 4. Januar 2016, 13:53 Uhr

Einfluss der Feuchtigkeit auf die Festigkeitsentwicklung (nach Walz)

Lagerungsbedingung für Probekörper aus Beton oder Mörtel.
Die Probekörper sind nach DIN EN 12390-2 auf einem Lattenrost unter Wasser oder in ständig nass zu haltendem Sand oder Sägemehl bei Temperaturen von 20 °C zu lagern. Das Einhalten der Lagerungsbedingungen wird durch Verwendung einer Klimakiste mit selbsttätiger Temperaturregelung erleichtert.

Untersuchungen zeigen, dass die an Probekörpern, die 6 d unter Wasser und 49 d an der Luft bzw. 35 d unter Wasser und 21 d an der Luft lagerten, festgestellten Druckfestigkeiten keine signifikanten Unterschiede aufweisen. Demgemäß ist in DIN EN 12390-2 nun festgelegt, dass die Probekörper mindestens 6 d nach der Herstellung unter Wasser und mindestens 21 Tage vor der Prüfung an der Luft zu lagern sind.

Siehe auch