Sulfathüttenzement: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 2: | Zeile 2: | ||
[[Sonderzemente|Sonderzement]] mit dem Kurzzeichen SSC (alt: SHZ), der in Deutschland zwar nicht mehr hergestellt wird, aber in DIN EN 15743 genormt ist.<br /> | [[Sonderzemente|Sonderzement]] mit dem Kurzzeichen SSC (alt: SHZ), der in Deutschland zwar nicht mehr hergestellt wird, aber in DIN EN 15743 genormt ist.<br /> | ||
In [[Hüttenzemente]]n muss der [[Latent-hydraulisch|Latent-hydraulische]] [[Hüttensand]] zur Reaktion angeregt werden. Bei Sulfathüttenzement überwiegt die sulfatische Anregung ([[Calciumsulfat]]) die alkalische Anregung.<br /> | In [[Hüttenzemente]]n muss der [[Latent-hydraulisch|Latent-hydraulische]] [[Hüttensand]] zur Reaktion angeregt werden. Bei Sulfathüttenzement überwiegt die sulfatische Anregung ([[Calciumsulfat]]) die alkalische Anregung.<br /> | ||
Der Einsatz von Sulfathüttenzement ergibt Betone mit hohem [[Widerstand gegen chemische Angriffe]] wie z. B. durch Sulfate. Der [[Erhärtungsverlauf]] bei der Verwendung von Sulfathüttenzement bedarf | Der Einsatz von Sulfathüttenzement ergibt Betone mit hohem [[Widerstand gegen chemische Angriffe]] wie z. B. durch Sulfate. Der [[Erhärtungsverlauf]] bei der Verwendung von Sulfathüttenzement bedarf besonderer Beachtung bei der Festlegung der [[Nachbehandlung|Nachbehandlungsdauer]] und –verfahren. |
Version vom 11. Mai 2015, 16:53 Uhr
Sonderzement mit dem Kurzzeichen SSC (alt: SHZ), der in Deutschland zwar nicht mehr hergestellt wird, aber in DIN EN 15743 genormt ist.
In Hüttenzementen muss der Latent-hydraulische Hüttensand zur Reaktion angeregt werden. Bei Sulfathüttenzement überwiegt die sulfatische Anregung (Calciumsulfat) die alkalische Anregung.
Der Einsatz von Sulfathüttenzement ergibt Betone mit hohem Widerstand gegen chemische Angriffe wie z. B. durch Sulfate. Der Erhärtungsverlauf bei der Verwendung von Sulfathüttenzement bedarf besonderer Beachtung bei der Festlegung der Nachbehandlungsdauer und –verfahren.