Sulfathüttenzement: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Sonderzemente|Sonderzement]] mit dem Kurzzeichen SSC (alt: SHZ), der in Deutschland zwar nicht mehr hergestellt wird, aber in DIN EN 15743 genormt ist.<br />
[[Sonderzemente|Sonderzement]] mit dem Kurzzeichen SSC (alt: SHZ), der in Deutschland zwar nicht mehr hergestellt wird, aber in DIN EN 15743 genormt ist.<br />
In [[Hüttenzemente]]n muss der [[Latent-hydraulisch|Latent-hydraulische]] [[Hüttensand]] zur Reaktion angeregt werden. Bei Sulfathüttenzement überwiegt die sulfatische Anregung ([[Calciumsulfat]]) die alkalische Anregung.<br />
In [[Hüttenzemente]]n muss der [[Latent-hydraulisch|Latent-hydraulische]] [[Hüttensand]] zur Reaktion angeregt werden. Bei Sulfathüttenzement überwiegt die sulfatische Anregung ([[Calciumsulfat]]) die alkalische Anregung.<br />
Der Einsatz von Sulfathüttenzement ergibt Betone mit hohem [[Widerstand gegen chemische Angriffe]] wie z. B. durch Sulfate. Der [[Erhärtungsverlauf]] bei der Verwendung von Sulfathüttenzement bedarf besondere Beachtung bei der Festlegung der [[Nachbehandlung|Nachbehandlungsdauer]] und –verfahren.
Der Einsatz von Sulfathüttenzement ergibt Betone mit hohem [[Widerstand gegen chemische Angriffe]] wie z. B. durch Sulfate. Der [[Erhärtungsverlauf]] bei der Verwendung von Sulfathüttenzement bedarf besonderer Beachtung bei der Festlegung der [[Nachbehandlung|Nachbehandlungsdauer]] und –verfahren.

Version vom 11. Mai 2015, 16:53 Uhr

Zusammensetzung von Sulfathüttenzement in Massenprozent gemäß DIN EN 15743

Sonderzement mit dem Kurzzeichen SSC (alt: SHZ), der in Deutschland zwar nicht mehr hergestellt wird, aber in DIN EN 15743 genormt ist.
In Hüttenzementen muss der Latent-hydraulische Hüttensand zur Reaktion angeregt werden. Bei Sulfathüttenzement überwiegt die sulfatische Anregung (Calciumsulfat) die alkalische Anregung.
Der Einsatz von Sulfathüttenzement ergibt Betone mit hohem Widerstand gegen chemische Angriffe wie z. B. durch Sulfate. Der Erhärtungsverlauf bei der Verwendung von Sulfathüttenzement bedarf besonderer Beachtung bei der Festlegung der Nachbehandlungsdauer und –verfahren.