Frostschäden: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 11. April 2015, 09:07 Uhr
Schäden an Verkehrsflächenbefestigungen und Bauwerken als direkte oder indirekte Folge der Einwirkung von Frost in Verbindung mit Wasser und ggf. Taumittel-/Tausalzeinsatz.
Prinzipiell können zwei Schädigungsarten durch Frost-Tau-Wechsel mit und ohne Taumitteleinsatz unterschieden werden:
• die Oberflächenabwitterung und
• die innere Gefügeschädigung.
Als Oberflächenabwitterung - die am häufigsten beobachtete Schadensform des Frostangriffs - wird ein fortschreitender Verlust kleiner Partikel oder dünner Schichten des Betons verstanden.