Wasserundurchlässiger Beton: Unterschied zwischen den Versionen
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*[http://www.beton.org/fileadmin/beton-org/media/Dokumente/PDF/Service/Zementmerkbl%C3%A4tter/H10.pdf Zement-Merkblatt H10: Wasserundurchlässige Betonbauwerke] | *[http://www.beton.org/fileadmin/beton-org/media/Dokumente/PDF/Service/Zementmerkbl%C3%A4tter/H10.pdf Zement-Merkblatt H10: Wasserundurchlässige Betonbauwerke] |
Version vom 10. April 2015, 11:29 Uhr
Wasserundurchläsigkeit wird dort benötigt, wo Betonbauteile längere Zeit einseitig dem Wasser ausgesetzt sind (z. B. Wasserbehälter, Schleusen, Schwimmbecken oder Rohrleitungen). Die zulässige Wassereindringtiefe muss vertraglich vereinbart werden. Die Prüfung der Wassereindringtiefe erfolgt nach DIN EN 12390-8 an drei Probekörpern. DIN 1045-2 legt Grenzwerte für die Zusammensetzung eines wasserundurchlässigen Beton fest.