Mischer: Unterschied zwischen den Versionen
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Baustoffmaschine zur Herstellung von Beton und Mörtel mit hydraulischen Bindemitteln. Mischer mischen die zuvor abgemessenen Ausgangsstoffe zu einem Baustoffgemisch. Nach ihrer Arbeitsweise wird unterschieden in absatzweise arbeitende und stetig arbeitende Mischer. Absatzweise arbeitende Mischer mischen das Mischgut in Arbeitsspielen; typische Bauarten sind Trommelmischer, [[Tellermischer]] und | Baustoffmaschine zur Herstellung von [[Beton]] und [[Mörtel]] mit [[hydraulische Bindemittel|hydraulischen Bindemitteln]]. Mischer mischen die zuvor abgemessenen Ausgangsstoffe zu einem [[Baustoffgemische|Baustoffgemisch]]. Nach ihrer Arbeitsweise wird unterschieden in absatzweise arbeitende und stetig arbeitende Mischer. Absatzweise arbeitende Mischer mischen das Mischgut in Arbeitsspielen; typische Bauarten sind Trommelmischer, [[Tellermischer]] und Troglaufmischer. Bei stetig arbeitenden Mischer wird das Mischgut ununterbrochen unter ständigem Einfüllen der Ausgangsstoffe in das Mischgefäß und ständigem Entleeren des Mischgefäßes gemischt. Je nach Bauart werden diese Mischer als [[Trommeldurchlaufmischer]] oder [[Trogdurchlaufmischer]] bezeichnet. Größe, Leistung und Beurteilung der Mischwirkung sind in DIN 459, Teile 1 und 2, geregelt. |
Version vom 9. April 2015, 20:56 Uhr
für Beton und Mörtel
Baustoffmaschine zur Herstellung von Beton und Mörtel mit hydraulischen Bindemitteln. Mischer mischen die zuvor abgemessenen Ausgangsstoffe zu einem Baustoffgemisch. Nach ihrer Arbeitsweise wird unterschieden in absatzweise arbeitende und stetig arbeitende Mischer. Absatzweise arbeitende Mischer mischen das Mischgut in Arbeitsspielen; typische Bauarten sind Trommelmischer, Tellermischer und Troglaufmischer. Bei stetig arbeitenden Mischer wird das Mischgut ununterbrochen unter ständigem Einfüllen der Ausgangsstoffe in das Mischgefäß und ständigem Entleeren des Mischgefäßes gemischt. Je nach Bauart werden diese Mischer als Trommeldurchlaufmischer oder Trogdurchlaufmischer bezeichnet. Größe, Leistung und Beurteilung der Mischwirkung sind in DIN 459, Teile 1 und 2, geregelt.