Spezialzemente: Unterschied zwischen den Versionen
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Für bauaufsichtlich genehmigungspflichtige Arbeiten dürfen nur solche Zemente verwendet werden, die DIN EN 197-1 entsprechen oder bauaufsichtlich zugelassen sind. | Für bauaufsichtlich genehmigungspflichtige Arbeiten dürfen nur solche Zemente verwendet werden, die DIN EN 197-1 entsprechen oder bauaufsichtlich zugelassen sind. | ||
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Version vom 9. April 2015, 08:05 Uhr
Zemente für spezielle Anwendungsgebiete. Sie können in Zusammensetzung, Herstellung oder Eigenschaften von DIN EN 197-1 abweichen.
Spezialzemente sind z. B.:
Für bauaufsichtlich genehmigungspflichtige Arbeiten dürfen nur solche Zemente verwendet werden, die DIN EN 197-1 entsprechen oder bauaufsichtlich zugelassen sind.