Zementanspruch: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 8. April 2015, 11:27 Uhr
Betone mit bestimmten Anforderungen an die Druckfestigkeit erfordern einen Zement- und Wassergehalt in einem bestimmten Verhältnis zueinander (Wasserzementwert). Ändert sich z. B. die Kornzusammensetzung des Korngemischs oder die Konsistenz der Betonmischung, so ändert sich dadurch der Wasser- oder Zementleimanspruch, d.h. bei gleichbleibendem Wasserzementwert auch der Zementanspruch.