Güteüberwachung: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 20. März 2015, 13:28 Uhr
Im Rahmen einer freiwilligen Güteüberwachung durch anerkannte Institutionen (Güteschutzgemeinschaft) werden Gütezeichen für Produkte bei Erfüllen der jeweiligen Güte- und Prüfbestimmungen an Hersteller und Dienstleister vergeben. Die Einhaltung wird durch eine Erstprüfung festgestellt sowie danach durch stetige Eigen- und Fremdüberwachung gewährleistet.