Zementprüfungen: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 24. März 2021, 13:41 Uhr
Zementprüfungen stellen im Rahmen der werkseigenen Produktionskontrolle und Fremdüberwachung der Zementwerke sicher, dass die in DIN 197-1 geforderten Zusammensetzungen und Eigenschaften der Zemente eingehalten werden.
In der DIN EN 196 werden u. a. Prüfverfahren für folgende Eigenschaften bzw. Anforderungen beschrieben:
- Zusammensetzung,
- Mahlfeinheit
- Erstarrungszeiten
- Raumbeständigkeit
- Schüttdichte
- Reindichte
- Druckfestigkeit von Zementmörtelprismen
- Biegezugfestigkeit von Zementmörtelprismen
Zementprüfungen durch den Zementverarbeiter sind nicht erforderlich.
Zur Wahrung etwaiger Gewährleistungsansprüche können Abnehmer und Lieferant Rückstellproben zu nehmen.