Aktivitätsindex: Unterschied zwischen den Versionen

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Zur Beurteilung der Reaktionsfähigkeit (Reaktivität) [[Hydraulische Bindemittel|hydraulischer]], [[Hydraulische Bindemittel|latent hydraulischer]] und [[Puzzolanität|puzzolanischer]] Stoffe wird im Allgemeinen ihr Festigkeitsbeitrag in definierten Gemischen mit einem Prüfzement im Vergleich zur Festigkeit eines Gemischs nur mit dem Prüfzement ohne den zu prüfenden Stoff herangezogen.<br>
Zur Beurteilung der Reaktionsfähigkeit (Reaktivität) [[Hydraulische Bindemittel|hydraulischer]], [[latent hydraulisch|latent hydraulischer]] und [[Puzzolane|puzzolanischer]] Stoffe wird im Allgemeinen ihr Festigkeitsbeitrag in definierten Gemischen mit einem Prüfzement im Vergleich zur Festigkeit eines Gemischs nur mit dem Prüfzement ohne den zu prüfenden Stoff herangezogen.<br>
Beim Ermitteln dieses Aktivitätsindex werden die [[Druckfestigkeit|Druckfestigkeiten]] nach DIN EN 196-1 bestimmt.<br>
Beim Ermitteln dieses Aktivitätsindex werden die [[Druckfestigkeit|Druckfestigkeiten]] nach DIN EN 196-1 bestimmt.<br>
Zur Ermittlung des Aktivitätsindex von [[Flugasche]] wird gemäß DIN EN 450-1 dienen Mörtelprismen, die einen Massenanteil von 75 M.-% Prüfzement und 25 M.-% Flugasche enthalten, und Mörtelprismen, die zu 100 M.-% mit Prüfzement hergestellt wurden. Für [[Hüttensand|Hüttensandmehl]] ist nach DIN EN 15167-1 ein Verhältnis von Hüttensandmehl zu Prüfzement von 50/50 vorgeschrieben. Das Verhältnis Wasser zu Gemisch und der Wasserzementwert müssen dabei jeweils 0,5 betragen. Bei [[Silikastaub]] werden 10 M.-% des Zements durch Silikastaub ersetzt<br>
Zur Ermittlung des Aktivitätsindex von [[Flugasche]] wird gemäß DIN EN 450-1 dienen Mörtelprismen, die einen Massenanteil von 75 M.-% Prüfzement und 25 M.-% Flugasche enthalten, und Mörtelprismen, die zu 100 M.-% mit Prüfzement hergestellt wurden. Für [[Hüttensand|Hüttensandmehl]] ist nach DIN EN 15167-1 ein Verhältnis von Hüttensandmehl zu Prüfzement von 50/50 vorgeschrieben. Das Verhältnis Wasser zu Gemisch und der Wasserzementwert müssen dabei jeweils 0,5 betragen. Bei [[Silikastaub]] werden 10 M.-% des Zements durch Silikastaub ersetzt<br>

Version vom 15. Februar 2021, 09:16 Uhr

Zur Beurteilung der Reaktionsfähigkeit (Reaktivität) hydraulischer, latent hydraulischer und puzzolanischer Stoffe wird im Allgemeinen ihr Festigkeitsbeitrag in definierten Gemischen mit einem Prüfzement im Vergleich zur Festigkeit eines Gemischs nur mit dem Prüfzement ohne den zu prüfenden Stoff herangezogen.
Beim Ermitteln dieses Aktivitätsindex werden die Druckfestigkeiten nach DIN EN 196-1 bestimmt.
Zur Ermittlung des Aktivitätsindex von Flugasche wird gemäß DIN EN 450-1 dienen Mörtelprismen, die einen Massenanteil von 75 M.-% Prüfzement und 25 M.-% Flugasche enthalten, und Mörtelprismen, die zu 100 M.-% mit Prüfzement hergestellt wurden. Für Hüttensandmehl ist nach DIN EN 15167-1 ein Verhältnis von Hüttensandmehl zu Prüfzement von 50/50 vorgeschrieben. Das Verhältnis Wasser zu Gemisch und der Wasserzementwert müssen dabei jeweils 0,5 betragen. Bei Silikastaub werden 10 M.-% des Zements durch Silikastaub ersetzt
Gegen die Beurteilung der Reaktionsfähigkeit von hydraulischen, latent hydraulischen und puzzolanischen Stoffen ausschließlich anhand des Festigkeitsbeitrags spricht, dass auch inerte Zusätze aufgrund ihrer Füllerwirkung die Festigkeit erhöhen können.

Literatur